mercredi 20 février 2013

Verliert Berlin seine Seele?

Je poste ici une contribution de Mlle Émilie Dissard, amie et étudiante en coopération franco-germanique à l’IEP de Strasbourg. A l’heure où l’augmentation du prix des loyers et la gentrification – phénomènes corrélatifs qui semblent gagner la plupart des grandes villes allemandes – font couler beaucoup d’encre outre-Rhin, Émilie nous livre un témoignage passionné (un brin nostalgique ?) sur la situation de Berlin où elle a résidé près d’un an. 

Die immer größer werdende Beliebtheit der Hauptstadt

Wovon ist die deutsche Hauptstadt bedroht? Erstaunlicherweise von sich selbst. Berlin ist höchstwahrscheinlich das Opfer ihres eigenen Erfolgs. Sie feiert mit großem Stolz den Tourismus-Rekord, den die letzten Statistiken zeigen. Berlin hat mit fast 21 Millionen Übernachtungen den 3. Rang hinter Paris und London erobert. 
Berlin ist nämlich unvergleichlich. Jeder Aufenthalt ist dank der geschichtlichen Gedenkstätten und der Vielfalt der kulturellen Szene spannend. Im Gegensatz zu Paris und London suchen sie keine “Schicki-Micki-Mode”, keine Luxus-Produkte, sondern einen Hauch von Authentizität.  Das heißt, Orte, wo man sich frei äußern kann, wo die Künstler keine Grenzen haben, und wo man ohne soziale Hindernisse - z. B. im Zapata-Club - Spaß haben kann. Diese Orte der Berliner Untergrundkultur stehen aber in allen Reiseführern. So sind sie auch von Touristen überlaufen.
Au Kreuzberg
Leider stellt Massentourismus eine Bedrohung für die Vielfalt der Stadt dar. Er führt zu einer Homogenisierung der verschiedenen Viertel. Nehmen wir z.B. den multikulturellen Bezirk Berlins, namens Kreuzberg: man sagt oft, er verliere seinen Ruf und seine mysteriöse Atmosphäre.


 Der gesellschaftliche Wandel : Die Gentrifizierung

Le Tacheles
Daneben werden einige Stadtteile reicher als vorher. Seit der Wiedervereinigung wurden die ehemaligen kommunistischen Bezirke restauriert. In der deutschen Hauptstadt sprießen Baustellen wie Pilze aus dem Boden. Die Mieten steigen erheblich in den Bezirken an, die das kulturelle Zentrum Berlins darstellten. Manche armen Einwohner von dem ehemaligen Ost-Bezirk Prenzlauer Berg z. B. werden gezwungen, wegzuziehen. Eine weitere Wende geschieht: Sie wird Gentrifizierung genannt. Dieses Phänomen existiert auch in andere Hauptstädte, wie Paris oder London.  
Diese Entwicklung wird oft stark kritisiert in Berlin. Statt der Arbeiterwohnungen und Arbeiterkneipen entstehen Bioläden, Brunchcafés und teure Geschäfte. Diejenigen, die auf dieses Leben keine Lust haben, oder kein Geld dafür haben, fühlen Verbitterung. Eigentlich ist eine Rückkehr nicht möglich.
Die Politik der Stadtregierung zielt darauf, Berlin ein neues Gesicht zu geben. Selbstverständlich ist es wichtig, die Spuren der Diktatur zu beseitigen. Jedoch wäre es schade, wenn die Identität Berlins verloren geht. Tatsächlich ist sie ein wichtiges Erbe, die die Deutschen und die Ausländer weiter ehren sollten.
Man geht das Risiko ein, dass Kreuzberg auch einen solchen Gentrifizierungsprozess erlebt. Die Sanierung spricht bürgerlich werdende Familien an. Da der Drogenhandel eingegrenzt wird, wird der Alltag sicherer. Die Reichen kommen im Zentrum Berlins an. Sie verlassen die Umgebung und ein Wechsel beginnt.

Die langsame Zerstörung der Berliner Untergrundkultur
Diese beiden Phänomene sind nicht problemlos, weil sie eine große Gelegenheit für die Kapitalgeber sind. Damit hat die Stadt ein neues finanzielles Potenzial entwickelt. Und die Projekte in Immobilien werden rentabler als die Besonderheit der Stadt zu erhalten. Alle Orte werden potenzielle lukrative Projekte, um die Nachfrage zu befriedigen.
Wegen diesen immer wichtigeren Phänomenen sind das letzte Jahr, als ich in Berlin war, drei Mythen des alternativen Berlins zum Opfer fallen, und damit beginnt das Verschwinden der so geliebten rebellierenden Untergrundkultur.
Das erste Opfer war die Hausbesetzung Liebig 14, die an der Liebigstraße 14 liegt. Ihre Geschichte ist von der Berliner Geschichte geprägt. Nach der Wiedervereinigung hatten alternative junge Leute eine juristische Unklarheit entdeckt, um dieses Haus zu besetzen. Dieses Haus wurde später verkauft, und der neue Eigentümer hatte viele Schwierigkeiten, weil die Besetzer nicht weggehen wollten. 
Ende Juni 2010 gab es eine große Demonstration mit mehr als 1 000 schwarz angezogenen Teilnehmern, um die letzten 25 Besitzer zu unterstützen. Trotzdem haben mehr als 2 500 Polizisten am 2. Februar 2011 fünf Stunden gebraucht, um diese „Insel gegen den Kapitalismus“ zu evakuieren. Und das war nur das Anfang der langsamen Zerstörung. In diesem Kontext hat die letzte Party im Club Maria am Ostbahnhof, dem Mekka der Elektromusik,  am 21. Mai wie eine Abschiedsparty des alternativen Berlins geklungen. 

Liebig 14

Der Angriff der  Investoren auf die alternativen Symbole der Stadt

Das war nur der Anfang eines langen Prozesses. Nach dieser ersten Etappe war alles möglich, auch den wichtigsten Mythos der Berliner Untergrundkultur, das Kunsthaus Tacheles zu zerstören. 
Seit dem 4. April hat das letzte Kapitel von Tacheles, der so berühmten deutschen Hausbesetzung begonnen. Um diese Berliner „Institution“ zu retten, sollten die Künstler, die seit 1990 dieses Haus besetzen, mit dem Eigentümer, der Bank HSH Nordbank, verhandeln. Der Kampf gegen den unbekannten Investor, der mehr als 35 Millionen vorgeschlagen hat, war fast eine unmögliche Aufgabe. Jetzt sieht eine Führung durch Tacheles melancholisch aus. Noch vor ein paar Monate konnten die Leute ein Bier im Hof vom Tacheles genießen und Kunstwerke dabei ansehen. Von nun an ist der jiddische Name dieses Kunsthauses, des „jemandem seine Meinung sagen’ bedeutet, sinnlos geworden. Und leider haben die zahlreiche Demonstrationen dagegen nichts verändert. 

Mit dieser langsamen Zerstörung hat Berlin schon einen Teil seiner Seele verloren. Tatsächlich waren Tacheles und Liebig 14 so wertvoll wie die East-Side Gallery und das Ischtar-Tor des Pergamonmuseum. Die Entwicklung dieses besonderen Geistes war ein Mittel, die schwierige Vergangenheit Berlins zu überwinden. Aber jetzt wird Berlin von der kulturellen Vereinheitlichung bedroht, obwohl es noch eine Hoffnung existiert.


É.D.

vendredi 15 février 2013

Der Länderfinanzausgleich: zwischen Solidarität und Wettbewerb

Le président du Land de Bavière Horst Seehofer (à droite) et son homologue du Land de Hesse Volker Bouffier, le 5 février à Wiesbaden. Arne Dedert/AFP
Die Ministerpräsidenten Hessens und Bayerns, Volker Bouffier (CDU) und Horst Seehofer (CSU), haben am 5. Februar 2013 beim Bundesverfassungsgericht eine Klage gegen den Länderfinanzausgleich eingereicht[1]. Der Länderfinanzausgleich besteht in Transferzahlungen von den „reichen“ zu den „armen“ Bundesländern. Hessen und Bayern gehören zu den 4 größten Geberländern Deutschlands. Im vergangen Jahr hat Bayern insgesamt 3,9 Milliarden Euro zahlen müssen, während Hessen 1,33 Milliarden Euro abgegeben hat. Laut Bouffier und Seehofer sei der Finanzausgleich deswegen ungerecht, weil Geberländer am Ende weniger Geld pro Kopf haben als Empfängerländer. Dagegen will sich das Land Baden-Württemberg (Rot-Grün), das auch viel für die anderen Länder zahlen muss, der Klage nicht anschließen. Dennoch ist diese Frage überhaupt nicht neu. Schon 1999 hatten Hessen, Bayern und Baden-Württemberg vor dem Karlsruher Gericht geklagt und sich für eine Reform des Föderalismus geäußert[2]. Es gibt also zwei verschiedenen Auffassungen des Föderalismus: die eine fordert mehr Wettbewerb zwischen den Bundesländern und die andere ist auf Solidarität gegründet. 



Die Solidarität liegt im Kern des Finanzausgleichs. Der Begriff „Finanzausgleich“ ist am Ende des 19. Jahrhunderts in der Schweiz entstanden, also in einem föderalen Staat. 1927 hatte Popitz den Finanzausgleich als die Gesamtheit der Tatbestände und Regelungen bezeichnet, die die finanziellen Beziehungen unter den in einem Staatswesen vorhandenen Gebietskörperschaften umfassen. Heute gilt diese Definition für Deutschland immer noch, obwohl das System viel komplexer ist. Man muss einen vertikalen Finanzausgleich (Bund --> Länder) von einem horizontalen Finanzausgleich (unter den Ländern) unterscheiden. Diese zwei Formen des Finanzausgleichs sind im Grundgesetz verankert (Artikel 106 und Artikel 107) und dienen der „Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet“ (Artikel 72, Abs. 2). Diese territoriale Solidarität stellt also einen Kompromiss zwischen der Unabhängigkeit der Bundesländer und der solidarischen Beteiligung am Bund dar[3].

Der Länderfinanzausgleich im engeren Sinne entspricht einer Form des horizontalen, kooperativen und solidarischen Finanzausgleiches. Er ist die erfolgreichste Struktur der Bundesländersolidarität in Deutschland, weil er ohne Intervention des Bundes funktioniert. Sein Ziel ist es, „die unterschiedliche Finanzkraft der Länder angemessen auszugleichen“ (Art. 107 Abs. 2, GG). Hier geht es nicht darum, die sehr komplexe Rechnung zu beschreiben, sondern man muss bemerken, dass der Länderfinanzausgleich einen effizienten Ausgleich unter den Ländern ermöglicht, wie die Grafik es klar darstellt[4]

Trotz seines Leistungsstands wird der Länderfinanzausgleich prinzipiell kritisiert. Die Hauptkritik besteht darin, dass er zu einem „moralischen Risiko“ führen könnte. Da die Nehmerländer die Transferzahlungen für gesichert halten, würden ihnen den Anreiz genommen, selbst ihr Defizit zu stabilisieren. In diesem Modell wirkt das Nehmerland wie ein fauler Rauschgiftsüchtiger, der ewig auf seine Dosis wartet. Außerdem wird Kritik gegen den Finanzausgleich geübt, weil er den naturhaften Wettbewerb unter den Ländern verfälscht. Laut dem „Tiebout-Modell“ wird die Wohnsitzwahl der Individuen zum Indikator für die Effizienz der Länder. Wenn das Angebot an öffentlichen Diensten und der Finanzbericht den Präferenzen der Individuen nicht entsprechen, dann können sie einfach das Land verlassen (voting by feet). Infolgedessen werden die Einwohner der ineffizientesten Länder in die effizienteren Länder ziehen. Im deutschen Föderalismus gibt es aber den Länderfinanzausgleich, der in dieser Ansicht wie eine Strafe für die finanzpolitisch tugendhaften Länder wirkt: statt nach Hessen und Bayern umzuziehen bleiben die Berliner in der defizitären aber coolen Hauptstadt, die von den zwei vorbezeichneten südlichen Bundesländern finanziert wird.

Q.H.

[1] „Offensichtlich verfassungswidrig“, FAZ, 05.02.2013.
[2] "Ein Akt der politischen Notwehr", Hessicher Rundfunk Online, 05.02.2013.
[3] Laurent Guihéry, "Fédéralisme fiscal en Allemagne. Quelle réforme de la péréquation financière allemande ?", Économie publique/Public economics [En ligne], 08 | 2001/2.
[4] "1982 – 2002 : Les enseignements de vingt ans de décentralisation", La Gazette de la société et des techniques, n°18, janvier 2003.

lundi 7 janvier 2013

François Hollande au miroir de la presse allemande (2) : questions d'image

François Hollande en visite de bon matin au marché international de Rungis

On se souvient que les journaux allemands avaient déjà observé les débuts de François Hollande avec circonspection, notamment eu égard à ses positions vis-à-vis de la Grèce[1]. Et depuis décembre, la presse allemande a consacré quelques pages au déclin de la popularité du président de la République. Le quotidien conservateur de Francfort, sous la plume de Michaela Wiegel, a brossé un  portrait sévère de la situation difficile dans laquelle se trouve François Hollande[2]. Pour la journaliste du Frankfurter Allgemeine Zeitung, les images tirées de sa visite en Algérie – où l’ancien premier secrétaire du parti socialiste a été chaleureusement accueilli – ne doivent tromper personne : jamais un président français n’a vu sa cote de popularité se dégrader si rapidement. D’ailleurs, le choix de l’Algérie pour sa première visite au Maghreb est vivement critiqué par Michaela Wiegel. Alors qu’il aurait pu soutenir les forces progressistes des pays du « printemps arabe » ou saluer les réformes engagées au Maroc, François Hollande a choisi de célébrer un gouvernement figé dans le clientélisme pétrolier. En cela, la journaliste semble oublieuse des liens socio-historiques privilégiés unissant la France et l’Algérie. 

Toutefois, c’est l’attitude générale du président de la République qui déplaît ici. Si François Hollande donne tant d’importance à la concertation, ce ne serait que pour gagner du temps. Or, il y a urgence. Par exemple, les principales mesures du pacte de compétitivité ne s’activeront qu’en 2014, alors que le chômage ne cesse d’augmenter et les perspectives de croissance d’être revues à la baisse. Dans le dossier des hauts-fourneaux de Florange, c’est sa posture d’arbitre qui est critiquée. Il a laissé son Premier ministre Jean-Marc Ayrault et le ministre du Redressement productif Arnaud Montebourg entrer en conflit, puis est intervenu en dernier ressort tel un deus ex machina pour colmater les brèches, mais sans recadrer son ministre. La situation, conclut Michaela Wiegel, aurait pu être pire sans l’aide de deux alliés providentiels : les marchés financiers, d’une part, car la France s’y finance à bon compte et l’UMP, de l’autre, car la querelle des chefs qui la secoue empêche la construction d’une opposition crédible.

Claude Sérillon au palais de l'Elysée lors de l'investiture de François Hollande

La presse a également relaté la nomination de Claude Sérillon en tant que conseiller en communication à l’Elysée[3]. Pour Stefan Ulrich du quotidien Süddeutsche Zeitung, ce changement de stratégie sonne comme l’aveu d’un échec. Parce que François Hollande n’aurait pas réussi, de lui-même, à développer un style convaincant et à imposer son autorité, il renouvellerait aujourd’hui sa garde rapprochée communicationnelle en nommant un ancien présentateur de journal télévisé pour redorer son image auprès des Français. Pour le journaliste, la « présidence normale » n’a pas pris dans une république où le chef d’État – dont la figure idéalisée reste modelée par le souvenir du général De Gaulle – doit diriger la Nation. Le concept utilisé pour décrire François Hollande dans cet article est intéressant car il renvoie à l’imaginaire allemand. Il s’agit du « Biedermann », autrement dit l’honnête homme, le monsieur Prudhomme ou encore l’homme de bonne volonté. Le Biedermann s’inscrit dans le Biedermeier (1815-1848), époque où un Carl Spitzweg exaltait la Gemütlichkeit dans ses tableaux de scènes bourgeoises. Le Biedermann est donc quelqu’un qui tient son quant-à-soi et qui se replie volontiers dans le confort de la sphère intime. On peine à y reconnaître François Hollande, mais l’expression est néanmoins plus poétique que celle de « normaler Präsident ».

Q.H.

[1] "Hollande ne convainc pas les Allemands", Le Figaro, 23.08.2012.
[2] „François Hollande Im Zweifel für den Stillstand“, FAZ, 21.12.2012.
[3] „Basteln am Biedermann“, Süddeutsche Zeitung, 04.01.2013.

vendredi 4 janvier 2013

François Hollande au miroir de la presse allemande (1) : questions d'économie

En cette fin d’année 2012, les journaux allemands ont consacré plusieurs articles au président de la République française, François Hollande. Ce premier article revient sur les principaux thèmes économiques, alors qu’un autre suivra à propos du style de la nouvelle présidence, deux objets qui semblent préoccuper l’opinion publique allemande. 

Pour Alain-Xavier Wurst de l’hebdomadaire social-libéral Die Zeit, François Hollande tente de donner une nouvelle orientation à la politique économique française[1]. Selon lui, le « rapport Gallois » a substitué une logique de l’offre à une logique de la demande à laquelle se seraient consacrés jusqu’alors les gouvernements successifs. Cela répond en partie à la question que se pose l’Allemagne à propos de l’économie de son voisin : pourquoi la France ne s’engage-t-elle pas dans une réforme d’ampleur égale à l’Agenda 2010 de la coalition SPD-Bündnis 90/Die Grünen

François Hollande à l'Assemblée générale de l'ONU, en septembre 2012

Le journaliste semble accueillir chaleureusement les préconisations de Louis Gallois à partir d’un diagnostic qu’il ne remet pas en question. La France serait une économie en voie de désindustrialisation dans laquelle les très grandes entreprises constituent souvent des leaders mondiaux, tandis que les petites et moyennes entreprises (PME) souffrent d’un manque de dynamisme. Toutefois, Alain-Xavier Wurst estime que malgré les bonnes intentions du gouvernement, la réforme de l’économie française a peu de chance d’aboutir. En effet, la méthode de négociation retenue par le président Hollande – la concertation entre partenaires sociaux – est trop étrangère à une tradition française marquée par le conflit. Se référant au penseur Pierre Rosanvallon, il avance que la concertation est possible dans un pays imprégné de la pensée libérale comme l’Allemagne, où l’intérêt général prend la forme d’un compromis entre divers intérêts particuliers. A l’inverse, en France, l’intérêt général serait un concept plus abstrait dépassant la somme des intérêts particuliers et des corporations, d’où l’intervention nécessaire de l’État à la table des négociations. Au final, le journaliste se veut donc attentiste : François Hollande s’étant jusque-là montré décevant dans sa capacité à diriger et la croissance n’étant pas au coin de la rue, il faudra attendre quelques années avant de savoir si cette nouvelle politique aura porté ses fruits. 

La porte d'entrée du Conseil constitutionnel sous les arcades du Palais-Royal

Enfin, la presse allemande s’est fait l’écho de la décision du Conseil constitutionnel de retoquer la taxe à 75% sur la fraction des revenus supérieurs à 1 million d'euros. D’après Rudolf Balmer du quotidien berlinois de gauche Tageszeitung, il s’agit d’une « claque » pour François Hollande qui avait fait de cet engagement de campagne le symbole de sa lutte pour la justice sociale[2]. Cependant, le journaliste ne doute pas de la détermination du président de la République, « qui n’est pas prêt de céder », à entamer la préparation d’un nouveau texte conforme à la Constitution. Tout autre est l’avis de Christian Schubert du quotidien conservateur Frankfurter Allgemeine Zeitung, qui estime quant à lui que l’occasion est définitivement trop belle d’enterrer un texte électoraliste et absurde nuisant à la réputation de toute la France[3]

Q.H.

[1] "Frankreich misstraut sich selbst", Zeit Online, 20.12.12.
[2] "Verfassungsrat stoppt Reichensteuer", TAZ Online, 29.12.12.
[3] "Ab ins Steuergrab", FAZ, 01.01.2013.

dimanche 16 décembre 2012

Der NSU-Skandal angesichts der deutschen Innensicherheitspolitik


Les trois membres de la cellule néo-nazie "NSU"
In November 2012 wurde vom Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) eröffnet. Diese neue Einrichtung soll das 2004 gegründete Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) und das Gemeinsame Abwehrzentrum Rechtsextremismus/Rechtsterrorismus (GAR) eingliedern. Während das GTAZ nur den islamistischen Terrorismus bekämpft, wurde das GAR als Antwort auf die Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) gegründet[1]. Die drei Mitglieder des NSU (auch als „Zwickauer Zelle“ bezeichnet) haben mit ihren zehn rassistischen Totschlägen die sicherheitspolitischen Strukturen Deutschlands erschüttert. Von 2000 bis 2007 haben Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe acht Türken, einen Griechen und eine Polizistin getötet, ohne dass die Behörden eingegriffen haben. Durch den Rücktritt vom Direktor des Bundesamtes für Verfassungsschutz[2] Heinz Fromm ist deutlich geworden, dass der deutsche Inlandsnachrichtendienst Dokumente und Beweise vernichtet hat, die die von der Polizei NSU-Verhaftung erleichtert hätten[3]

Dieser Skandal soll aber nicht verbergen, dass die heutigen Strukturen der Sicherheitspolitik Deutschlands im Bereich Terrorismus sehr stark von den Terroranschlägen am 11. September 2001 geprägt sind. November 2001 hatte der Bundesinnenminister der Rot-Grün Koalition Otto Schily das erste Antiterrorpaket angekündigt. In diesem Rahmen wurden 3 Milliarden Mark zur Terroristenbekämpfung im Haushalt 2002 eingeräumt, damit die Flugsicherung, die Ausrüstung der Bundeswehr und die Sicherheitseinrichtungen verbessert werden könnten. Interessanter sind aber die zwei Gesetzänderungen, die gleichzeitig in Kraft gesetzt wurden[4]. Genauso wie in den USA mit dem „Patriot Act“ wurden die Freiheitsrechte wegen den Terrorismusrisiken in Deutschland gesetzlich eingeschränkt. Erstens wurde das „Religionsprivileg“ abgeschafft. Laut dem ehemaligen Vereinsrecht galten Religionsgemeinschaften nicht als Vereine im Sinne des ersten Abschnitts § 2 des Vereinsgesetzes[5] und konnten deswegen nicht durch dieses Gesetz verboten werden. Ab 2001 können dann Vereinigungen, die Religion als Deckmantel für extremistische Ziele missbrauchen, auch verboten werden. 2002 wurde das Vereinsgesetz zur Bekämpfung extremistischer Vereinigungen nochmal geändert, in dem Sinne, dass die Unterstützung gewalttätiger oder terroristischer Organisationen zum legitimen Grund eines Vereinsverbots geworden ist. Des Weiteren wurde das Strafgesetzbuch geändert, damit terroristische Aktivitäten im Ausland auf Initiative der Regierung strafrechtlich verfolgt werden können[6]. Vorher war die Voraussetzung für die Strafbarkeit, dass die terroristischen Vereinigungen im Bundesgebiet bestehen.

Le siège du "Bundesamt für Verfassungsschutz" à Cologne
Dann wurde im Januar 2002 ein Terrorismusbekämpfungsgesetz veröffentlicht. Dies stärkte unter anderem den Verfassungsschutz und griff das Trennungsgebot[7] zwischen Polizei und Nachrichtendienst an. Genau die gleiche Herausforderung stelle sich heute bezüglich des GETZ, so die Linke, die eine verfassungsrechtliche Klage gegen die Einrichtung prüfen will[8]. 2002 erhielt der Verfassungsschutz Auskunftsbefugnisse bei Post, Luftverkehrsgesellschaften und Telekom. Auch bekam er das Recht, Informationen bei Banken und Finanzunternehmen über Konten und Konteninhaber zu sammeln. Datensammlung ist allgemein in Deutschland ein sehr heikles Thema geworden. Durch die 2006 entstehende Antiterrordatei wurden Datenbanken von 38 verschiedenen deutschen Sicherheitsbehörden, die wegen des Trennungsgebots nicht zusammenarbeiteten, vernetzt. Die Polizei und die Geheimdienste haben dann einen offenen Zugriff auf Grunddaten (Religion, Waffenbesitz, Beruf, Reisen, Telefondaten, usw.) von Personen, auf die sich ein Verdacht auf geplante Attentate richtet. Die Opposition kritisierte, dass der Besuch einer vermutlichen terroristischen Website ein genügender Grund für die Datensammlung ist[9]. Außerdem fürchtete die Opposition (FDP, Grünen, Linke) um das Datenschutzprinzip, das der Entwicklung des Überwachungsstaats entgegenwirkt. Heute läuft immer noch der Streit um die Vorratsdatenspeicherung bezüglich der nach den Madrider Terroranschlägen entstehenden EU-Richtlinie, die 6-monatige Speicherung von Telefon- und Internetdaten vorschreibt[10]. Deutschland hat die Richtlinie zwar umgesetzt[11] aber die verschiedenen Parteien sind sich trotzdem nicht einig. Seit 2008 wird jede Telefon-, Handy- oder Email-Mitteilung 6 Monate zur Nutzung von der Polizei, den Nachrichtendiensten und der Staatsanwaltschaft gespeichert[12]. Peter Schaar, der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, hat sich 2000 für ein „Quick-Freeze-Modell“ ausgesprochen, bei dem die Daten von den Providern normalerweise nur 7 Tage gespeichert werden, aber bis einem Monat bei Anfangsverdacht[13]

Diese Verstärkung der Innensicherheitspolitik soll aber ihre Grenze finden an der Meinungsfreiheit und beim Rechtsstaat. Insbesondere ist noch sehr umstritten die Tatsache, dass die vage und unklare Definition des gesetzlichen Begriffs „Terrorismus“ dazu führt, dass ein Soziologe namens Andrej Holm ohne terroristische Absicht als ein vermutlicher Terrorist verhaftet wurde. Die einzige Grundlage der Verhaftung war die Ähnlichkeit zwischen seinen wissenschaftlichen Schriften und den Texten des antimilitaristischen Vereins „Militante Gruppe“, die beschuldigt wurde, versucht zu haben, drei Bundeswehrfahrzeuge in Brand zu setzen[14]. Eine solche Affäre sollte eine gesellschaftliche Debatte erwecken: was ist Terrorismus überhaupt? 

Q.H. 



[1]„Friedrich eröffnet Abwehrzentrum“, Kölner Stadtanzeiger, 15.11.2012.  
[2] Das ursprüngliche Ziel dieses Amtes ist die Überwachung der Gruppierungen, die die freiheitlich demokratische Grundordnung (FDGO) Deutschlands bedrohen. 
[3] „Reform des Verfassungsschutzes“, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 07.12.2012.  
[4] „Sicherheitspaket I: Mehr Geld und schärfere Gesetze“, Stuttgarter Nachrichten, 27.09.2001.  
[5]§§ 1 – 2 des Vereinsgesetzes.  
[6]§ 129 b des Strafgesetzbuches (StGB).  
[7] Diese Trennung hat eine besondere Wichtigkeit in Deutschland, wenn man bedenkt, dass eine solche Trennung zwischen der Gestapo und dem Reichssicherheitshauptamt an der Nazi-Zeit nicht existierte.
[8] „Neues Abwehrzentrum existiert gar nicht“, Telepolis, 20.11.2012.  
[9] Studzinsky Silke, « 19. Jusqu'où ira l'antiterrorisme en Allemagne ? », in Didier Bigo et al., Au nom du 11 septembre..., La Découverte « Cahiers libres », 2008, p. 246-259.  
[10] Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsspeicherung von Daten.  
[11] Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG.
[12]Studzinsky Silke, op. cit. 
[13] „Vorratsdatenspeicherung: Schaar schlägt "Quick Freeze Plus" vor“, Heise Online, 12.11.2010.
[14] Studzinsky Silke, op. cit.

mercredi 5 décembre 2012

Das baden-württembergische Wahlsystem

Contribution de M. Sébastien Gunther, ami et étudiant à l'Institut d'études politiques de Strasbourg, ancien stagiaire au Consulat général de France à Stuttgart.

Das Land Baden-Württemberg liegt in Süd-West-Deutschland und wurde 1952 gegründet. Wie alle deutschen Bundesländer, hat Baden-Württemberg sein eigenes Wahlsystem für die Landtagswahlen. Manche Systeme sind mit dem Bundeswahlsystem vergleichbar, während andere sehr spezifisch sind. Bundesweit dauert die Wahlperiode normalerweise fünf Jahre für die Landtage: nur in den zwei Hansestädten Hamburg und Bremen dauert sie ein Jahr weniger (vier Jahre), weil die Abgeordneten gleichzeitig auch in den Stadträten sind.
In Baden-Württemberg muss man 18 Jahre alt sein, um wahlberechtigt zu sein (aktives Wahlrecht) und um sich als Kandidat zu bewerben (passives Wahlrecht). Diese Regeln gelten für ganz Deutschland, außer für Brandenburg und Bremen, wo man schon mit 16 wählen (aber nicht gewählt werden) darf. In Hessen ist die Landesverfassung ein bisschen konservativer: man bekommt das passive Wahlrecht erst mit 21 (aber man wählt schon ab 18 Jahren). 

Les armoiries (Wappen) du Bade-Wurtemberg

Jeder deutsche Staatsbürger, der seit drei Monaten in Baden-Württemberg wohnt, gehört zum Wahlkollegium: im Gegensatz zu den Kommunalwahlen, dürfen Ausländer (auch aus den EU-Mitgliedstaaten) nicht mitmachen. Für die letzte Wahl, waren mehr als 7,6 Millionen Bürger und Bürgerinnen wahlberechtigt, aber nur 5,1 Millionen haben einen Stimmzettel am 27. März 2011 in die Urne geworfen: die Wahlbeteiligung ist von weniger als 55% (2006) auf 67% (2011) gestiegen. Seit den 1970er Jahren, ist die Beteiligung immer geringer geworden: 1972 haben fast 80% der Wahlberechtigten an der Landtagswahl teilgenommen.
Der Süd-Westen war seit dem Krieg eine Hochburg der Christlichen Demokraten: nach der Landtagswahl von 2006 haben die CDU-Kandidaten in 69 aus 70 Wahlkreisen die Mehrheit bekommen. Seit den 1990er Jahren, bemerkt man jedoch, dass die Grünen in der Kommunalpolitik einen schrittweisen Aufschwung erleben, besonders in den Universitätsstädten Freiburg im Breisgau, Konstanz, Heidelberg, Tübingen und seit kurzem ebenfalls in Stuttgart. Auch der Bundesvorsitzende der Grünen Cem Özdemir stammt aus Baden-Württemberg.

Wie oben gesagt, ist Baden-Württemberg in 70 Wahlkreise geteilt. Davon sind 37 im Jahre 2009 neu aufgeteilt worden: laut SPD-Politikern ist das ein Manöver der CDU um ihre Hochburgen zu sichern. Jede Partei, die schon im Landtag ist, darf einen Bewerber und einen Ersatzbewerber pro Wahlkreis stellen. Die Einzelbewerber, die parteilos sind, brauchen die Unterstützung von mindestens 150 Wahlberechtigten. Vor der letzten Wahl gab es ungefähr fünfzig Einzelbewerber in ganz Baden-Württemberg (nicht ein einziger wurde gewählt), meistens handelt es sich dabei um engagierte Lokalpolitiker, die ihr Gesicht auf den Wahlplakaten sehen wollen.

Das Sitzverteilungsverfahren und der Verhältnisausgleich

Baden-Württemberg ist in 70 Wahlkreise eingeteilt, aber es gibt mindestens 120 Abgeordnete im Landtag (bis zu 155 im Jahre 1996). Wie das Bundestagswahlsystem, ist das Landtagswahlsystem zwitterhaft: manche Abgeordnete werden direkt in die Wahlkreise gewählt (Mehrheitswahl), während andere aus Listen stammen. Während die Listen in den 15 anderen Bundesländern bei den Parteien vor der Wahl aufgestellt werden, werden diese Listen in Baden-Württemberg mit den Namen der Bewerber nach der Wahl aufgestellt.
Der baden-württembergische Wahlberechtigte hat am Wahltag nur eine Stimme. Das ist eine Besonderheit in Deutschland: normalerweise haben die Wähler mindestens zwei Stimmen (5 in Bremen, 10 in Hamburg). Sie können für einen Kandidaten stimmen und eine andere Partei wählen. Danach werden Sitze nach den Zweitstimmen an die Parteien verteilt: wenn eine Partei n Sitze bekommt, werden die n ersten Bewerber ihrer Liste als Abgeordnete angegeben. In Baden-Württemberg gibt es weder Listen noch Zweitstimmen: alles findet am Wahlabend statt. 70 Direktmandate werden nach relativer Mehrheitswahl in Wahlkreise vergeben, aber zwischen 50 und 80 anderer Mandate können nur nach Vorausberechnung vergeben werden. 

Am Sonntagabend rechnet man die Ergebnisse jeder Partei landesweit aus (39% der Stimme für die CDU 24,1% für die Grünen 23,1% für die SPD 5,3% für die FDP)[1]. Die 120 ersten Sitze werden nach diesem Anteil zwischen den Parteien die mehr als 5% der Stimme bekommen („5%-Hürde“) verteilt: CDU: 51 Grüne: 32 SPD: 30 FDP: 7. Die Statistiker benutzen aber eine besondere mathematische Methode, um die kleineren Parteien zu begünstigen: das Divisorverfahren mit Standardrundung (oder „Sainte-Laguë“ Verfahren).

Baden-Württemberg ist in vier Regierungsbezirke (Verwaltungskreise in manchen Bundesländern) geteilt: Stuttgart (Nord-Ost), Karlsruhe (Nord-West), Freiburg-im-Breisgau (Süd-West) und Tübingen (Süd-Ost). Die Sitze jeder Partei werden zuerst zwischen den Regierungsbezirken verteilt (immer nach dem Sainte-Laguë Verfahren):

(Überhangmandate)
Stuttgart
Karlsruhe
Freiburg
Tübingen
Gesamt
CDU
19 (4)
12 (4)
10 (1)
10
51 (9)
Grüne
12
8
7
5
32
SPD
11
8
6
5
30
FDP
3
2
1
1
7

 Im Regierungsbezirk Karlsruhe, hat die CDU, die schon 16 Direktmandate erhält, 4 sogenannte Überhangmandate, das heißt 4 Sitze mehr, als die prozentuale Sitzverteilung (12). Die Grünen haben dort 2 Direktmandate bekommen, und die SPD eins: Das spielt aber in der Sitzverteilung keine Rolle. Um die CDU Überhangmandate aufzuwiegen, kann man Abgeordnete die direkt gewählt worden sind nicht schon abwählen… Die einzige Lösung ist die Anzahl der Abgeordnetensitze der anderen Parteien zu erhöhen. Nach einem Verhältnisausgleich bekommen im Regierungsbezirk Karlsruhe die Grünen ein Ausgleichsmandat und die SPD zwei Ausgleichsmandate. Das Sitzverteilungsverfahren wurde auch für die anderen Regierungsbezirke neu gemacht: die Grünen bekommen schließlich 36 Sitze, die SPD 35 Sitze und die FDP 7 Sitze. Um mit 60 CDU-Politikern nur 39% der Sitze zu haben, braucht man 135 Sitze im Plenarsaal anstatt 120.


Stuttgart
Karlsruhe
Freiburg
Tübingen
Gesamt
CDU
23
16
11
10
60
Grüne
14
9
8
5
36
SPD
14
10
6
5
35
FDP
3
2
1
1
7
Zu diesem Zeitpunkt weiß man, wie viele Sitze jede Partei bekommt und wie viele neue Sessel man kaufen muss, aber nicht welche Bewerber im Landtag sitzen werden.

Die Auswahl der Abgeordneten und die Kritiken

Nach der Wahl werden die Listen von den Behörden des Regierungsbezirks erstellt. Für jede Partei werden die Bewerber (die nicht direkt gewählt worden sind) aus den Wahlkreisen vom Regierungsbezirk nach fortschreitenden Stimmen zugeordnet. Zum Beispiel im Regierungsbezirk Karlsruhe werden die 7 ersten Grünen Bewerber der Liste (2 der 9 Sitze sind schon direkt gewählt worden), die 9 ersten SPD Bewerber und die 2 ersten FDP Bewerber als Zweitmandate gewählt.

Das heißt tatsächlich, dass gleichzeitig mehrere Bewerber innerhalb des gleichen Wahlkreises gewählt werden können. Nach der Wahl 2011 sind alle vier Kandidaten (CDU, Grüne, SPD und FDP) im Kreis Waiblingen gewählt worden. Die Grundursache dieser Sonderbarkeit ist die Bevölkerung des Kreises: selbst wenn der FDP-Politiker eine schlechtere Prozentangabe als in anderen Kreisen bekommen würde, wäre die Anzahl der Stimmen trotzdem höher. Das ist also die erste Kritik: die Wähler können sich gar nicht für ihren Abgeordnete entscheiden, wegen der Demografie oder der Wahlkreiseinteilung.
Ein anderer am Wahlsystem erhobener Vorwurf ist, dass die Verhältniswahl und der bezirksweise Ausgleich eine Quelle „negativer Stimmen“ sind. Anders gesagt, mit so einem System gibt es ein Risiko, dass eine Partei mehr Sitze im Landtag bekommt, obwohl sie weniger Stimmen bekommen hat. Während der Kampagne 2011 hat ein grüner Akademiker eine Studie veröffentlicht, die beweist, dass je nach Fall, die schwarz-gelbe Koalition die Mehrheit im Landtag erreichen könnte, selbst wenn sie eine Wahlniederlage kassieren würde[2].

Fazit: Vergleich mit den französischen Regionalwahlen

Obwohl Frankreich kein Bundesstaat ist, werden oft die französischen „Régions“ mit den Bundesländern verglichen, weil sie seit 1982 nicht nur Verwaltungsbezirke, sondern auch politische Gebietskörperschaften sind. Im Gegensatz zum betreffenden Wahlsystem, ist das Regionalwahlsystem prozentual: es gibt keinen Wahlkreis, nur Bewerberlisten die auf Ebene der Departements aufgestellt werden.

Um eine stabile Mehrheit aufzubauen, bekommt die Mehrheitspartei eine sogenannte „Mehrheitsprämie“, das heißt sie erhält schon 25% der Sitze vor der prozentualen Sitzverteilung. Am Ende des Verteilungsprozesses, besitzt sie gewöhnlicherweise die absolute Mehrheit im Regionalrat. Das baden-württembergische Wahlsystem führt im Gegenteil zu einer fast prozentualen Volksvertretung, mit dem Vorteil einen lokalen Auflagepunkt zu haben. Außerdem, kann das Wahlsystem verbessert und vereinfacht werden, weil das Volksverständnis in einem Rechtsstaat sehr wichtig ist.

S.G.



[1] Ergebnisse vom 27. März 2011: http://www.statistik.baden-wuerttemberg.de/Wahlen/Landtagswahl_2011/
[2]http://www.bawue.gruene-fraktion.de/cms/default/dokbin/375/375277.ueberhangmandate_und_ausgleichsmandate_b.pdf